Wahlen 2021
Der Senat von Berlin hat am 28.4.2020 beschlossen, dass die Berliner Wahlen 2021 am selben Tag wie die Bundestagswahl stattfinden sollen. Die förmliche Festsetzung steht aktuell noch aus. Bleibt es bei der Entscheidung findet die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 statt.
Nach dem derzeit gültigen Landeswahlgesetz müssen Parteien, die nicht im Landtag oder in den Bezirksverordnetenversammlungen vertreten sind, für die Zulassung zur Abgeordnetenwahl in Berlin, einen Nachweis von mindestens 2200 Unterstützern erbringen.
Durch diese Vorgabe wird das Recht auf politische Chancengleichheit für kleinere Parteien durch die Pandemie bedingten Einschränkungen massiv beeinträchtigt und praktisch unmöglich gemacht.
Wir fordern daher dringend alle gesetzgeberischen Instanzen auf. durch sofortige Änderungen Chancengleichheit herzustellen.
Derzeit prüfen wir, ob wir den Klageweg bestreiten und suchen noch Mitstreiter.
Über den Fortgang und weitere Informationen werden wir Sie unterrichtet halten.
Siegfried Goosmann
Landesvorsitzender Berlin